Grundlagen von Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld und das ElterngeldPlus sind zentrale staatliche Leistungen in Deutschland, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Diese Leistungen sollen es Eltern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes mehr Zeit für die Familie zu nehmen, ohne auf ein geregeltes Einkommen vollständig verzichten zu müssen.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Der Zweck dieser Leistung ist es, einen Teil des wegfallenden Einkommens auszugleichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Rechtlicher Rahmen
Die gesetzlichen Grundlagen für das Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und entweder gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist eine Weiterentwicklung des klassischen Elterngeldes. Es richtet sich besonders an Eltern, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Durch das ElterngeldPlus können Familien länger von einer finanziellen Unterstützung profitieren, da die monatlichen Beträge zwar geringer, dafür aber über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden.
Zielsetzung der Unterstützung
Ziel von Elterngeld und ElterngeldPlus ist es, junge Familien in einer sensiblen Lebensphase zu entlasten. Insbesondere soll beiden Elternteilen ermöglicht werden, Verantwortung für die Betreuung ihres Kindes zu übernehmen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren.
Überblick: Unterschiede zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld | ElterngeldPlus | |
---|---|---|
Laufzeit | Bis zu 14 Monate (gemeinsam nutzbar) | Doppelte Laufzeit (bis zu 28 Monate bei gleichem Budget) |
Höhe der Zahlung | 65–100 % des wegfallenden Nettoeinkommens (max. 1.800 €) | 50 % des regulären Elterngeldes (max. 900 €) |
Kombination mit Teilzeitarbeit | Möglich, jedoch mit Einschränkungen | Speziell für Teilzeitarbeit konzipiert |
Für wen lohnt sich welche Variante?
Ob das klassische Elterngeld oder das ElterngeldPlus besser passt, hängt von der individuellen Familiensituation ab. Wer möglichst lange finanzielle Unterstützung möchte und plant, frühzeitig in Teilzeit wieder einzusteigen, profitiert meist vom ElterngeldPlus. Wer dagegen lieber eine höhere Einmalzahlung bevorzugt, wählt oft das klassische Modell.
2. Anspruchsberechtigung und Voraussetzungen
Das Elterngeld und das ElterngeldPlus sind zentrale Unterstützungsleistungen für Familien in Deutschland, die nach der Geburt eines Kindes finanzielle Sicherheit bieten sollen. Doch nicht jede Familie kann automatisch einen Antrag stellen. Im Folgenden wird erläutert, wer anspruchsberechtigt ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Wer kann Elterngeld und ElterngeldPlus beantragen?
Grundsätzlich können alle Elternteile, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, Elterngeld oder ElterngeldPlus beantragen. Dazu zählen:
- Mütter und Väter
- Adoptiveltern
- In Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt
Wichtige Voraussetzungen im Überblick
Damit ein Anspruch auf Elterngeld oder ElterngeldPlus besteht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten Anforderungen sind:
Kriterium | Erklärung |
---|---|
Wohnsitz | Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten. |
Haushaltsführung | Das Kind lebt mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt. |
Betreuung | Das Kind wird überwiegend selbst betreut und erzogen. |
Arbeitszeit | Während des Bezugs von Elterngeld darf maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. |
Einkommensgrenze | Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Paaren 300.000 Euro (ab Geburten 2024: 200.000 Euro) und bei Alleinerziehenden 250.000 Euro (ab Geburten 2024: 150.000 Euro) nicht überschreiten. |
Bewerbungsprozess und Fristen
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt gestellt wird, da eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes möglich ist.
Tipp aus der Praxis
Viele Eltern nutzen die Möglichkeit, den Antrag bereits während der Schwangerschaft vorzubereiten und alle nötigen Unterlagen wie Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und Arbeitgeberbescheinigungen griffbereit zu haben. So kann der Antrag nach der Geburt schnell eingereicht werden.
3. Berechnung und Höhe der Leistungen
Überblick über die Berechnungsgrundlagen
Die Höhe des Elterngelds und ElterngeldPlus richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Für die Berechnung wird das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen. Berücksichtigt werden dabei Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte Sozialleistungen.
Berechnungsgrundlage im Überblick
Kriterium | Erläuterung |
---|---|
Bemessungszeitraum | 12 Monate vor Geburt (bzw. vor Mutterschutz) |
Zu berücksichtigendes Einkommen | Netto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit, ggf. Sozialleistungen |
Sonderregelungen | z.B. bei Mehrlingsgeburten oder Geschwisterbonus |
Einkommensgrenzen für Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Für besonders hohe Einkommen gibt es eine Obergrenze: Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Paaren unter 300.000 Euro und bei Alleinerziehenden unter 250.000 Euro liegt.
Einkommensgrenzen im Detail
Status | Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen |
---|---|
Paar (gemeinsam veranlagt) | 300.000 € |
Alleinerziehend | 250.000 € |
Höhe der monatlichen Zahlungen im Überblick
Die monatliche Zahlung beträgt beim Basiselterngeld in der Regel zwischen 300 und 1.800 Euro. Das ElterngeldPlus fällt pro Monat niedriger aus, kann aber doppelt so lange bezogen werden.
Tabelle: Höhe des Elterngelds im Vergleich
Leistungstyp | Mindestbetrag/Monat | Höchstbetrag/Monat | Dauer der Zahlung |
---|---|---|---|
Basiselterngeld | 300 € | 1.800 € | 12 bis 14 Monate (bei Partneraufteilung) |
ElterngeldPlus | 150 € | 900 € | doppelte Bezugsdauer möglich (bis zu 28 Monate) |
Der genaue Betrag hängt vom individuellen Nettoeinkommen ab und kann durch Zuverdienst während des Bezugszeitraums beeinflusst werden.
4. Unterschiede zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld und ElterngeldPlus sind zentrale staatliche Leistungen in Deutschland, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Obwohl beide Modelle das Ziel verfolgen, Eltern den Einstieg ins Familienleben zu erleichtern, unterscheiden sie sich in wichtigen Punkten. Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede sowie Kombinationsmöglichkeiten einfach und übersichtlich dargestellt.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Merkmal | Elterngeld | ElterngeldPlus |
---|---|---|
Dauer der Zahlung | Bis zu 14 Monate (bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen) | Doppelt so lang wie Elterngeld, aber halb so hohe monatliche Auszahlung |
Höhe der Leistung | 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 €, maximal 1.800 € monatlich) | Maximal 50 % des regulären Elterngeldes (mindestens 150 €, maximal 900 € monatlich) |
Nebenverdienst während des Bezugs | Möglich, aber kann zur Kürzung führen | Besser geeignet für Teilzeitbeschäftigung, da Anrechnung vorteilhafter ist |
Zielgruppe | Eltern, die komplett aus dem Beruf aussteigen möchten | Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten möchten |
Kombinationsmöglichkeiten von Elterngeld und ElterngeldPlus
Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination beider Modelle, um die Vorteile optimal zu nutzen. Zum Beispiel können die ersten Lebensmonate des Kindes mit dem klassischen Elterngeld abgesichert werden, während im Anschluss bei einer Teilzeitbeschäftigung auf ElterngeldPlus umgestellt wird. Dadurch lässt sich die Bezugsdauer strecken und der Wiedereinstieg ins Berufsleben flexibler gestalten.
Beispiel für eine Kombination:
- Monat 1–6: Beide Elternteile beziehen das Basiselterngeld.
- Ab Monat 7: Ein Elternteil arbeitet in Teilzeit und erhält ElterngeldPlus bis zum 24. Lebensmonat des Kindes.
Tipp:
Durch die sogenannte „Partnerschaftsbonus-Monate“ können Eltern zusätzlich vier weitere Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
5. Antragsverfahren und notwendige Dokumente
Praktische Anleitung zur Antragstellung
Um Elterngeld oder ElterngeldPlus zu erhalten, müssen Eltern einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle ihres Wohnortes stellen. Der Antrag kann meist online heruntergeladen oder direkt bei der Behörde abgeholt werden. Viele Bundesländer bieten mittlerweile auch eine digitale Antragstellung an.
So funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt:
- Antragsformular herunterladen oder abholen
- Formular sorgfältig ausfüllen – Angaben zu beiden Elternteilen notwendig
- Alle erforderlichen Unterlagen beifügen (siehe Tabelle unten)
- Vollständigen Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen – persönlich, per Post oder digital (je nach Bundesland)
- Auf Rückfragen oder Nachforderungen der Behörde achten und ggf. weitere Unterlagen nachreichen
Wichtige Fristen beachten
Der Antrag auf Elterngeld sollte möglichst bald nach der Geburt gestellt werden, da eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes möglich ist. Ein späterer Antrag kann zu finanziellen Nachteilen führen.
Frist | Bedeutung für Familien |
---|---|
Antragseinreichung | Schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes empfohlen |
Rückwirkende Auszahlung | Nur für maximal 3 Monate vor Antragstellung möglich |
Liste der notwendigen Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die genaue Liste kann je nach Bundesland leicht variieren, folgende Unterlagen werden jedoch in der Regel benötigt:
Dokument | Erläuterung |
---|---|
Geburtsurkunde des Kindes | Kopie ausreichend, muss den Verwendungszweck „Elterngeld“ enthalten |
Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile | Kopie genügt |
Einkommensnachweise vor der Geburt (meist 12 Monate) | Lohnabrechnungen, Steuerbescheide etc. |
Nachweis über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss | Nötig bei angestellten Müttern |
Bescheinigung über Elternzeit vom Arbeitgeber (bei Angestellten) | Falls zutreffend |
Kontoauszug mit IBAN für die Auszahlung | Zahlungsweg angeben |
ggf. Nachweise zu weiteren Kindern (z.B. Kindergeldbescheid) | Für Geschwisterbonus relevant |
Tipp:
Sorgen Sie dafür, dass alle Unterlagen vollständig und gut lesbar sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden. Bei Unsicherheiten bietet die Elterngeldstelle Beratungstermine an.
6. Vereinbarkeit mit Beruf und Partnerschaftsbonus
Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs
Viele Eltern möchten nach der Geburt ihres Kindes nicht komplett aus dem Berufsleben aussteigen, sondern in Teilzeit weiterarbeiten. Das Elterngeld sowie das ElterngeldPlus bieten hier flexible Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Regelungen zur Teilzeitarbeit
Während des Bezugs von Elterngeld oder ElterngeldPlus dürfen Eltern grundsätzlich bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (vor 2021 galt eine Grenze von 30 Stunden). Das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet, sodass sich die Höhe des Elterngeldes entsprechend verändert.
Elterngeld-Variante | Maximale Arbeitszeit pro Woche |
---|---|
Elterngeld | 32 Stunden |
ElterngeldPlus | 32 Stunden |
Partnerschaftsbonus: Mehr Flexibilität für beide Elternteile
Der Partnerschaftsbonus ist ein besonderes Förderinstrument für Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich teilen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten möchten. Beide Elternteile können zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn sie für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Bedingungen für den Partnerschaftsbonus
- Beide Elternteile müssen im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Die Regelung gilt mindestens vier aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes.
- Nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiveltern oder Stiefeltern können den Bonus nutzen.
Übersicht: Partnerschaftsbonus im Vergleich
Kriterium | Bedingung für den Bonus |
---|---|
Mindestarbeitszeit (pro Woche) | 24 Stunden |
Maximalarbeitszeit (pro Woche) | 32 Stunden |
Dauer (Monate) | Mindestens 4 zusammenhängende Monate |
Berechtigte Personen | Beide Elternteile, auch Stief- oder Adoptiveltern |
Zuschussform | Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil |
Praxistipp aus dem Alltag in Deutschland
In vielen deutschen Unternehmen ist es inzwischen üblich, dass Väter ebenso wie Mütter vom ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Gebrauch machen. Dies fördert nicht nur die Gleichberechtigung, sondern ermöglicht beiden Partnern eine aktive Rolle im Familienleben. Arbeitgeber unterstützen flexible Modelle zunehmend – ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt sich daher immer.
7. Tipps und häufige Fragen aus der Praxis
Antworten auf typische Fragen
Viele Familien stehen bei Elterngeld und ElterngeldPlus vor ähnlichen Herausforderungen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Das Basiselterngeld wird maximal 14 Monate ausgezahlt, wenn beide Elternteile sich beteiligen. ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate gezahlt werden, wenn Eltern Teilzeit arbeiten.
Wie viel darf ich während des Bezugs hinzuverdienen?
Ein Zuverdienst ist möglich. Allerdings wird dieser auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt: Je mehr Sie verdienen, desto weniger Elterngeld erhalten Sie.
Elterngeld-Variante | Maximaler Zeitraum | Teilzeitarbeit möglich? |
---|---|---|
Basiselterngeld | 12–14 Monate | Ja, aber mit Anrechnung auf das Elterngeld |
ElterngeldPlus | bis zu 28 Monate | Ideal für Teilzeitarbeit |
Muss ich beide Varianten kombinieren?
Nein, Sie können selbst entscheiden, ob Sie ausschließlich Basiselterngeld, nur ElterngeldPlus oder eine Kombination nutzen möchten. Viele Familien wählen eine Mischung, um Flexibilität zu gewinnen.
Praxisnahe Hinweise für betroffene Familien
- Antrag frühzeitig stellen: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Am besten direkt nach der Geburt beantragen.
- Papiere vollständig einreichen: Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung.
- Tipp bei Zwillingen: Es gibt einen Mehrlingszuschlag! Unbedingt im Antrag angeben.
- Kombinieren mit Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Bonus.
Schnellüberblick: Wichtige Dokumente für den Antrag
Dokument | Bedeutung |
---|---|
Geburtsurkunde des Kindes | Nachweis über das Kind und Geburtsdatum |
Einkommensnachweise vor Geburt | Basis zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes |
Bewerbungsformular vom Amt | Antragstellung beim zuständigen Amt (meist Jugendamt) |
Nachweise über Arbeitszeiten (bei Teilzeit) | Nötig für ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus |
Sollten noch Unsicherheiten bestehen, lohnt sich ein Gespräch mit einer Beratungsstelle oder dem zuständigen Jugendamt. Dort erhält man individuelle Unterstützung und Antworten auf spezielle Fragen zur eigenen Familiensituation.