Elterngeld und ElterngeldPlus: Was Familien wissen müssen

Elterngeld und ElterngeldPlus: Was Familien wissen müssen

Grundlagen von Elterngeld und ElterngeldPlus

Das Elterngeld und das ElterngeldPlus sind zentrale staatliche Leistungen in Deutschland, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Diese Leistungen sollen es Eltern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes mehr Zeit für die Familie zu nehmen, ohne auf ein geregeltes Einkommen vollständig verzichten zu müssen.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Der Zweck dieser Leistung ist es, einen Teil des wegfallenden Einkommens auszugleichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Rechtlicher Rahmen

Die gesetzlichen Grundlagen für das Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und entweder gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Was ist ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus ist eine Weiterentwicklung des klassischen Elterngeldes. Es richtet sich besonders an Eltern, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Durch das ElterngeldPlus können Familien länger von einer finanziellen Unterstützung profitieren, da die monatlichen Beträge zwar geringer, dafür aber über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden.

Zielsetzung der Unterstützung

Ziel von Elterngeld und ElterngeldPlus ist es, junge Familien in einer sensiblen Lebensphase zu entlasten. Insbesondere soll beiden Elternteilen ermöglicht werden, Verantwortung für die Betreuung ihres Kindes zu übernehmen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren.

Überblick: Unterschiede zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeld ElterngeldPlus
Laufzeit Bis zu 14 Monate (gemeinsam nutzbar) Doppelte Laufzeit (bis zu 28 Monate bei gleichem Budget)
Höhe der Zahlung 65–100 % des wegfallenden Nettoeinkommens (max. 1.800 €) 50 % des regulären Elterngeldes (max. 900 €)
Kombination mit Teilzeitarbeit Möglich, jedoch mit Einschränkungen Speziell für Teilzeitarbeit konzipiert

Für wen lohnt sich welche Variante?

Ob das klassische Elterngeld oder das ElterngeldPlus besser passt, hängt von der individuellen Familiensituation ab. Wer möglichst lange finanzielle Unterstützung möchte und plant, frühzeitig in Teilzeit wieder einzusteigen, profitiert meist vom ElterngeldPlus. Wer dagegen lieber eine höhere Einmalzahlung bevorzugt, wählt oft das klassische Modell.

2. Anspruchsberechtigung und Voraussetzungen

Das Elterngeld und das ElterngeldPlus sind zentrale Unterstützungsleistungen für Familien in Deutschland, die nach der Geburt eines Kindes finanzielle Sicherheit bieten sollen. Doch nicht jede Familie kann automatisch einen Antrag stellen. Im Folgenden wird erläutert, wer anspruchsberechtigt ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Wer kann Elterngeld und ElterngeldPlus beantragen?

Grundsätzlich können alle Elternteile, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, Elterngeld oder ElterngeldPlus beantragen. Dazu zählen:

  • Mütter und Väter
  • Adoptiveltern
  • In Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt

Wichtige Voraussetzungen im Überblick

Damit ein Anspruch auf Elterngeld oder ElterngeldPlus besteht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten Anforderungen sind:

Kriterium Erklärung
Wohnsitz Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten.
Haushaltsführung Das Kind lebt mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt.
Betreuung Das Kind wird überwiegend selbst betreut und erzogen.
Arbeitszeit Während des Bezugs von Elterngeld darf maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Einkommensgrenze Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Paaren 300.000 Euro (ab Geburten 2024: 200.000 Euro) und bei Alleinerziehenden 250.000 Euro (ab Geburten 2024: 150.000 Euro) nicht überschreiten.

Bewerbungsprozess und Fristen

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt gestellt wird, da eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes möglich ist.

Tipp aus der Praxis

Viele Eltern nutzen die Möglichkeit, den Antrag bereits während der Schwangerschaft vorzubereiten und alle nötigen Unterlagen wie Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und Arbeitgeberbescheinigungen griffbereit zu haben. So kann der Antrag nach der Geburt schnell eingereicht werden.

Berechnung und Höhe der Leistungen

3. Berechnung und Höhe der Leistungen

Überblick über die Berechnungsgrundlagen

Die Höhe des Elterngelds und ElterngeldPlus richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Für die Berechnung wird das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen. Berücksichtigt werden dabei Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte Sozialleistungen.

Berechnungsgrundlage im Überblick

Kriterium Erläuterung
Bemessungszeitraum 12 Monate vor Geburt (bzw. vor Mutterschutz)
Zu berücksichtigendes Einkommen Netto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit, ggf. Sozialleistungen
Sonderregelungen z.B. bei Mehrlingsgeburten oder Geschwisterbonus

Einkommensgrenzen für Elterngeld und ElterngeldPlus

Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Für besonders hohe Einkommen gibt es eine Obergrenze: Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Paaren unter 300.000 Euro und bei Alleinerziehenden unter 250.000 Euro liegt.

Einkommensgrenzen im Detail

Status Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen
Paar (gemeinsam veranlagt) 300.000 €
Alleinerziehend 250.000 €

Höhe der monatlichen Zahlungen im Überblick

Die monatliche Zahlung beträgt beim Basiselterngeld in der Regel zwischen 300 und 1.800 Euro. Das ElterngeldPlus fällt pro Monat niedriger aus, kann aber doppelt so lange bezogen werden.

Tabelle: Höhe des Elterngelds im Vergleich
Leistungstyp Mindestbetrag/Monat Höchstbetrag/Monat Dauer der Zahlung
Basiselterngeld 300 € 1.800 € 12 bis 14 Monate (bei Partneraufteilung)
ElterngeldPlus 150 € 900 € doppelte Bezugsdauer möglich (bis zu 28 Monate)

Der genaue Betrag hängt vom individuellen Nettoeinkommen ab und kann durch Zuverdienst während des Bezugszeitraums beeinflusst werden.

4. Unterschiede zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeld und ElterngeldPlus sind zentrale staatliche Leistungen in Deutschland, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Obwohl beide Modelle das Ziel verfolgen, Eltern den Einstieg ins Familienleben zu erleichtern, unterscheiden sie sich in wichtigen Punkten. Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede sowie Kombinationsmöglichkeiten einfach und übersichtlich dargestellt.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Merkmal Elterngeld ElterngeldPlus
Dauer der Zahlung Bis zu 14 Monate (bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen) Doppelt so lang wie Elterngeld, aber halb so hohe monatliche Auszahlung
Höhe der Leistung 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 €, maximal 1.800 € monatlich) Maximal 50 % des regulären Elterngeldes (mindestens 150 €, maximal 900 € monatlich)
Nebenverdienst während des Bezugs Möglich, aber kann zur Kürzung führen Besser geeignet für Teilzeitbeschäftigung, da Anrechnung vorteilhafter ist
Zielgruppe Eltern, die komplett aus dem Beruf aussteigen möchten Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten möchten

Kombinationsmöglichkeiten von Elterngeld und ElterngeldPlus

Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination beider Modelle, um die Vorteile optimal zu nutzen. Zum Beispiel können die ersten Lebensmonate des Kindes mit dem klassischen Elterngeld abgesichert werden, während im Anschluss bei einer Teilzeitbeschäftigung auf ElterngeldPlus umgestellt wird. Dadurch lässt sich die Bezugsdauer strecken und der Wiedereinstieg ins Berufsleben flexibler gestalten.

Beispiel für eine Kombination:

  • Monat 1–6: Beide Elternteile beziehen das Basiselterngeld.
  • Ab Monat 7: Ein Elternteil arbeitet in Teilzeit und erhält ElterngeldPlus bis zum 24. Lebensmonat des Kindes.
Tipp:

Durch die sogenannte „Partnerschaftsbonus-Monate“ können Eltern zusätzlich vier weitere Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

5. Antragsverfahren und notwendige Dokumente

Praktische Anleitung zur Antragstellung

Um Elterngeld oder ElterngeldPlus zu erhalten, müssen Eltern einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle ihres Wohnortes stellen. Der Antrag kann meist online heruntergeladen oder direkt bei der Behörde abgeholt werden. Viele Bundesländer bieten mittlerweile auch eine digitale Antragstellung an.

So funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt:

  1. Antragsformular herunterladen oder abholen
  2. Formular sorgfältig ausfüllen – Angaben zu beiden Elternteilen notwendig
  3. Alle erforderlichen Unterlagen beifügen (siehe Tabelle unten)
  4. Vollständigen Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen – persönlich, per Post oder digital (je nach Bundesland)
  5. Auf Rückfragen oder Nachforderungen der Behörde achten und ggf. weitere Unterlagen nachreichen

Wichtige Fristen beachten

Der Antrag auf Elterngeld sollte möglichst bald nach der Geburt gestellt werden, da eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes möglich ist. Ein späterer Antrag kann zu finanziellen Nachteilen führen.

Frist Bedeutung für Familien
Antragseinreichung Schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes empfohlen
Rückwirkende Auszahlung Nur für maximal 3 Monate vor Antragstellung möglich

Liste der notwendigen Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrags sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die genaue Liste kann je nach Bundesland leicht variieren, folgende Unterlagen werden jedoch in der Regel benötigt:

Dokument Erläuterung
Geburtsurkunde des Kindes Kopie ausreichend, muss den Verwendungszweck „Elterngeld“ enthalten
Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile Kopie genügt
Einkommensnachweise vor der Geburt (meist 12 Monate) Lohnabrechnungen, Steuerbescheide etc.
Nachweis über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss Nötig bei angestellten Müttern
Bescheinigung über Elternzeit vom Arbeitgeber (bei Angestellten) Falls zutreffend
Kontoauszug mit IBAN für die Auszahlung Zahlungsweg angeben
ggf. Nachweise zu weiteren Kindern (z.B. Kindergeldbescheid) Für Geschwisterbonus relevant

Tipp:

Sorgen Sie dafür, dass alle Unterlagen vollständig und gut lesbar sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden. Bei Unsicherheiten bietet die Elterngeldstelle Beratungstermine an.

6. Vereinbarkeit mit Beruf und Partnerschaftsbonus

Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs

Viele Eltern möchten nach der Geburt ihres Kindes nicht komplett aus dem Berufsleben aussteigen, sondern in Teilzeit weiterarbeiten. Das Elterngeld sowie das ElterngeldPlus bieten hier flexible Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Regelungen zur Teilzeitarbeit

Während des Bezugs von Elterngeld oder ElterngeldPlus dürfen Eltern grundsätzlich bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (vor 2021 galt eine Grenze von 30 Stunden). Das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet, sodass sich die Höhe des Elterngeldes entsprechend verändert.

Elterngeld-Variante Maximale Arbeitszeit pro Woche
Elterngeld 32 Stunden
ElterngeldPlus 32 Stunden

Partnerschaftsbonus: Mehr Flexibilität für beide Elternteile

Der Partnerschaftsbonus ist ein besonderes Förderinstrument für Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich teilen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten möchten. Beide Elternteile können zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn sie für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Bedingungen für den Partnerschaftsbonus

  • Beide Elternteile müssen im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Die Regelung gilt mindestens vier aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes.
  • Nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiveltern oder Stiefeltern können den Bonus nutzen.
Übersicht: Partnerschaftsbonus im Vergleich
Kriterium Bedingung für den Bonus
Mindestarbeitszeit (pro Woche) 24 Stunden
Maximalarbeitszeit (pro Woche) 32 Stunden
Dauer (Monate) Mindestens 4 zusammenhängende Monate
Berechtigte Personen Beide Elternteile, auch Stief- oder Adoptiveltern
Zuschussform Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil

Praxistipp aus dem Alltag in Deutschland

In vielen deutschen Unternehmen ist es inzwischen üblich, dass Väter ebenso wie Mütter vom ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Gebrauch machen. Dies fördert nicht nur die Gleichberechtigung, sondern ermöglicht beiden Partnern eine aktive Rolle im Familienleben. Arbeitgeber unterstützen flexible Modelle zunehmend – ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt sich daher immer.

7. Tipps und häufige Fragen aus der Praxis

Antworten auf typische Fragen

Viele Familien stehen bei Elterngeld und ElterngeldPlus vor ähnlichen Herausforderungen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Das Basiselterngeld wird maximal 14 Monate ausgezahlt, wenn beide Elternteile sich beteiligen. ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate gezahlt werden, wenn Eltern Teilzeit arbeiten.

Wie viel darf ich während des Bezugs hinzuverdienen?

Ein Zuverdienst ist möglich. Allerdings wird dieser auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt: Je mehr Sie verdienen, desto weniger Elterngeld erhalten Sie.

Elterngeld-Variante Maximaler Zeitraum Teilzeitarbeit möglich?
Basiselterngeld 12–14 Monate Ja, aber mit Anrechnung auf das Elterngeld
ElterngeldPlus bis zu 28 Monate Ideal für Teilzeitarbeit

Muss ich beide Varianten kombinieren?

Nein, Sie können selbst entscheiden, ob Sie ausschließlich Basiselterngeld, nur ElterngeldPlus oder eine Kombination nutzen möchten. Viele Familien wählen eine Mischung, um Flexibilität zu gewinnen.

Praxisnahe Hinweise für betroffene Familien

  • Antrag frühzeitig stellen: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Am besten direkt nach der Geburt beantragen.
  • Papiere vollständig einreichen: Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung.
  • Tipp bei Zwillingen: Es gibt einen Mehrlingszuschlag! Unbedingt im Antrag angeben.
  • Kombinieren mit Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Bonus.
Schnellüberblick: Wichtige Dokumente für den Antrag
Dokument Bedeutung
Geburtsurkunde des Kindes Nachweis über das Kind und Geburtsdatum
Einkommensnachweise vor Geburt Basis zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes
Bewerbungsformular vom Amt Antragstellung beim zuständigen Amt (meist Jugendamt)
Nachweise über Arbeitszeiten (bei Teilzeit) Nötig für ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Sollten noch Unsicherheiten bestehen, lohnt sich ein Gespräch mit einer Beratungsstelle oder dem zuständigen Jugendamt. Dort erhält man individuelle Unterstützung und Antworten auf spezielle Fragen zur eigenen Familiensituation.